Gemeinschaftsgrundschule Bielstein
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Schulordnung der GGS Bielstein
Bearbeitungsstand: September 2023
Damit Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und sonstige
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne in unserer Schule sind, ist es wichtig,
dass die folgenden Regeln von allen eingehalten werden.
Grundsätzlich geht es
dabei darum, die Rechte aller Beteiligten sowie persönliches und schulisches
Eigentum zu schützen.
Die Schulkonferenz hat deshalb am 11.06.2012 die folgende Schulordnung be-
schlossen. Sie soll dazu beitragen, störungsfreies Lernen und Arbeiten zu er-
möglichen und Ordnungsmaßnahmen zu vermeiden.
Für die Schülerinnen und Schüler
1. Allgemeine Regeln
– Zum Unterricht erscheinen alle Schülerinnen und Schüler pünktlich.
– Da vor 7.40 Uhr keine Aufsicht stattfindet, sollen Schülerinnen und Schü-
ler nicht vor dieser Zeit auf dem Schulgelände eintreffen.
– Der Aufenthalt in den Klassen ist ab 7.40 Uhr erlaubt. Ein Herumtoben in
den Klassen oder im Schulgebäude ist streng verboten.
– Während der Unterrichtszeit und in den Pausen darf das Schulgelände
nicht verlassen werden.
– Das Laufen im Gebäude ist wegen des hohen Unfallrisikos verboten.
– Die Toiletten sind sauber und ordentlich zu verlassen.
– Elektronische Geräte (Handy, Nintendo, etc.), Messer und Feuerzeuge
dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Für mitgebrachte Spielsa-
chen übernimmt die Schule keine Verantwortung.
– Schuleigene Materialien (Bücher, Möbel, Elektronikgeräte, Spielgeräte,
etc.) sind sachgemäß und schonend zu behandeln. Bei mutwilliger bzw.
fahrlässiger Beschädigung wird Ersatz verlangt.
– Aufgrund der Gefährlichkeit des Schulweges dürfen Schülerinnen und
Schüler nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
2. Pausenordnung
– Für Regenpausen gelten folgende Absprachen:
§ Kinder, die sich bei Regen auf dem Schulhof aufhalten wollen, gehen
nur mit Schirm oder Regenjacke mit Kapuze hinaus.
§ Der Gebrauch der Rutsche und das Spielen mit Seilchen ist bei Regen
verboten.
§ Hat sich ein Kind entschieden, in der Regenpause in der Klasse zu
bleiben, wird dieser Entschluss nicht geändert.
§ Bei Regenpausen ist das Herumtoben im Gebäude und in den Klassen
verboten.
– Bei Schnee ist das Werfen mit Schneebällen untersagt.
– Auf dem Schulhof darf nur mit Softbällen gespielt werden.
– Bälle, die über den Zaun geflogen sind, werden nach Absprache mit der
aufsichtführenden Lehrerin außen herum zurückgeholt.
– Während der großen Pause darf nur die untere Toilettenanlage genutzt
werden.
– Abfall wird in die angebrachten grünen Abfallbehälter geworfen.
– Die Tischtennisplatten dürfen nicht bestiegen werden.
3. Verhalten nach Schulschluss
– Die Klasse, die sich als letzte in einem Raum aufhält, hat bei Stundenende
oder bei Schulschluss die Fenster zu schließen und die Stühle hochzustel-
len.
– Nach Schulschluss verlassen die Kinder möglichst schnell das Schulge-
lände und begeben sich auf direktem Weg nach Hause (nur so ist der Ver-
sicherungsschutz gewährleistet).
– Buskinder werden nach der 5. und 6. Stunde etwas früher entlassen
(längstens 5 Minuten), damit sie auf direktem Weg über den Schulhof der
Realschule rechtzeitig und möglichst vor den Schülern der weiterführen-
den Schulen zu den Bussen gelangen können.
Für die Lehrerinnen und Lehrer
– Die Lehrerinnen und Lehrer beginnen ihren Unterricht pünktlich.
– Die Lehrerinnen und Lehrer nehmen ihre Aufsichtspflichten ernst und
halten sich an getroffene Zusatzvereinbarungen wie
§ Beachtung, dass die Außentür zum kleinen Parkplatz in den großen
Pausen geschlossen ist
§ eine Kollegin übernimmt bei Regenpausen die Außenaufsicht
§ bei Regenpausen kontrollieren die Aufsichtspersonen auch immer
wieder das Verhalten in den Klassen
– Im Schulgebäude sowie auf dem kompletten Schulgelände gilt striktes
Rauchverbot.
– Erkrankte Kinder werden erst nach Rücksprache mit den Eltern nach Hau-
se entlassen.
– Auch ein Holen von vergessenen Unterrichtsmaterialien wird erst nach
Elternrücksprache angeordnet bzw. genehmigt.
– Im Unterricht eingesetzte Materialien werden nach Gebrauch an den Auf-
bewahrungsort zurückgebracht.
– Festgestellte Beschädigungen jeder Art oder Verlust werden unverzüglich
an die Schulleitung gemeldet.
– Jede Klassenlehrerin ist für Ordnung und Sauberkeit in den Klassen ver-
antwortlich.
– Jede Lehrkraft ist für die Einhaltung der Klassenregeln verantwortlich.
– Jede Lehrkraft ist für die Ordnung und Sicherheit im Gebäude verantwort-
lich.
Für die Eltern
– Bitte melden Sie das Fehlen Ihres Kindes morgens bis spätestens 9.00 Uhr
telefonisch der Schule, damit über den Verbleib Ihres Kindes Klarheit be-
steht. Ebenso können Sie eine möglichst schriftliche Meldung durch
Nachbarkinder überbringen lassen.
– Im Anschluss an das krankheitsbedingte Fehlen müssen Sie Ihrem Kind
eine schriftliche Entschuldigung mitgeben.
– Die Beurlaubung Ihres Kindes für einzelne Unterrichtsstunden und bis zu
2 Tagen (jedoch nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien) besprechen
Sie bitte rechtzeitig mit der Klassenleitung. In anderen Fällen wenden Sie
sich bitte an die Schulleitung.
– Bitte vereinbaren Sie für Ihre Besuche und Gesprächswünsche einen
Termin mit der Klassen- oder Schulleitung, damit ausreichend Zeit zur
Verfügung steht.
– Die Teilnahme an Sprechtagen und Elternabenden sollte für Sie selbstver-
ständlich sein. Wenn Sie verhindert sind, informieren Sie bitte rechtzeitig
die Klassenleitung bzw. den Klassenpflegschaftsvorstand.
– Bitte verabschieden Sie Ihre Kinder vor Unterrichtsbeginn am Schulein-
gang und holen Sie sie nach Unterrichtsschluss auch von dort wieder ab.
– Bitte beachten Sie: Der Weierhofweg ist eine sehr schmale Straße, so dass
die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h zu allen Zeiten unbe-
dingte Beachtung finden muss.
– Denken Sie bitte daran, dass unser gesamtes Schulgelände rauchfreie Zo-
ne ist.
– Hunde dürfen nicht mit in das Schulgebäude gebracht werden (Schulhunde bilden hier die Ausnahme).
– Das Bringen oder Abholen Ihrer Kinder mit dem Auto unmittelbar auf
dem Schulgelände (vor dem Eingangsbereich) ist aus Sicherheitsgründen
verboten.
Diese Regeln wurden von der Schulkonferenz der GGS Bielstein am 21.05.2012
beschlossen. Sie treten ab sofort in Kraft.
Darüber hinaus behält unsere „Vereinbarung zum friedlichen Miteinander“ wei-
terhin Gültigkeit.
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