V E R T R A G
zwischen der Stadt Wiehl
und
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Name des/der Personensorgeberechtigten
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Anschrift und Telefon-Nr.:
über den Besuch des Betreuungsangebotes „8 bis 1“ an Unterrichtstagen in:
Bielstein Drabenderhöhe Marienhagen Oberwiehl Wiehl
Name der Schülerin/des Schülers, Geburtsdatum
Sie / er besucht das Angebot ab dem:
Datum
§ 1 Inhalt des Vertragsverhältnisses
1. Mit dem Ziel eines verbesserten Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsangebotes hält
die Stadt Wiehl das Angebot „8 bis 1“ in Wiehl vor.
Dieses Angebot wird in Kooperation zwischen der Stadt Wiehl als zuständigem Schulträ-
ger, der Schule, der Fördergesellschaft Wiehler Bildung gGmbH sowie weiteren außer-
schulischen Partnern ausgestaltet.
Die Verantwortung für die Durchführung wurde der Fördergesellschaft Wiehler Bildung
gGmbH übertragen.
Die nähere inhaltliche Ausgestaltung ergibt sich aus der Elternbeitragssatzung der Stadt
Wiehl in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
2. Im Rahmen der Betreuung „8 bis 1“ wird grundsätzlich montags bis freitags in der Zeit vom
regulären Schulbeginn (ab 8 Uhr) bis Ende der sechten Schulstunde eine kontinuierliche
Erziehung, Betreuung und Bildung der Kinder gewährleistet.
3. Um eine bestmögliche Betreuung und Begleitung ihres Kindes zu gewährleisten, ist es
erforderlich, dass zwischen den beteiligten Lehrkräften und dem Betreuungspersonal
wichtige personenbezogene Informationen ausgetauscht werden. Mit der Vertragsunter-
schrift geben die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis darüber ab.
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§ 2 Beginn und Laufzeit des Vertragsverhältnisses
Der Vertrag beginnt je nach Beginn der Sommerferien zum 01.08. bzw.01.09. des Jahres
für die Dauer eines Schuljahres. Ein späterer Vertragsbeginn ist nur in besonderen Fällen
(z.B. Zuzug, Beginn oder Änderung eines Arbeitsverhältnisses, Änderung der Familien-
verhältnisse etc.) möglich und wenn die Schulleitung dem zustimmt. Die Beitragspflicht
beginnt am 1. Tag des Monats, in dem der Betreuungsplatz des Kindes zur Verfügung
steht. Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres
Schuljahr.
Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 31.07. bzw. 31.08. des Jahres, in dem das
Kind die Schule beendet. Eine Verlängerung um einen Monat im Rahmen der Ferienbe-
treuungsangebote ist mit der fwb gGmbH abzustimmen.
§ 3 Beendigung des Vertragsverhältnisses
Kündigungen sind immer schriftlich (oder per Email) an den Fachbereich Jugend & Sozia-
les der Stadt Wiehl zu richten. Zu Beginn des Schuljahres sind Kündigungen innerhalb der
ersten beiden Wochen des Schulbesuchs ohne Eintritt einer Beitragspflicht möglich. Ab-
meldungen im Laufe des Schuljahres werden zum Ende des Monats vorgenommen, wenn
die schriftliche Kündigung bis zum 15. des laufenden Monats vorliegt. Bei einem Schul-
wechsel ist eine schriftliche Kündigung notwendig.
Die Stadt Wiehl kann den Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe, auch ohne Einhaltung
einer Frist, kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
– das Kind ohne Angabe von Gründen längere Zeit fehlt und der Platz dringend be-
nötigt wird.
– die Personensorgeberechtigten mit der Zahlung des Elternbeitrages für mehr als
zwei Monate ganz oder teilweise in Verzug geraten.
– sonstige in der allgemeinen Schulordnung geregelte Ausschlussgründe (z. B. fort-
währendes Stören der Ordnung oder Gewalt gegen Personen und Sachen), vor-
liegen.
§ 4 Versicherungsschutz
Schülerinnen und Schüler, die an den außerunterrichtlichen Angeboten teilnehmen, sind
gemäß § 2, Abs. 1 Nr. 8 Buchst. B SGB VII unfallversichert. Der Versicherungsschutz be-
steht auch an unterrichtsfreien Tagen bzw. in den Ferien, wenn die Schülerinnen und
Schüler an Angeboten teilnehmen. Zuständig ist der jeweilige Träger der gesetzlichen Un-
fallversicherung.
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§ 5 Verhalten in Krankheitsfällen
Sollte das Kind aus gesundheitlichen Gründen gehindert sein, die Schule zu besuchen, ist
die Schule hiervon bis spätestens 10:00 Uhr zu benachrichtigen.
§ 6 Elternbeiträge
Für den Besuch des Betreuungsangebotes „8 bis 1“ wird ein Elternbeitrag erhoben. Die
Höhe des Beitrages ergibt sich aus der aktuellen Elternbeitrags-Satzung der Stadt Wiehl.
§ 7 Öffentlichkeitsarbeit
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Schulzeitung, Internetpräsentation über die Schule,
Presseberichte, u. a.) werden immer wieder Abzüge von Bildern mit Kindern genutzt und
veröffentlicht. Sollten die Personensorgeberechtigten damit nicht einverstanden sein, so
haben sie dies dem Schulträger schriftlich anzuzeigen.
Wiehl, den ___________
Personensorgeberechtigte für die Stadt Wiehl
1.___________________________ _____________________________
2.___________________________
Alleiniges Sorgerecht: Negativbescheinigung liegt in Kopie bei
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Anlage 1 Elternbeitragstabelle
Schuljahr 20/21 21/22 22/23 23/24
Beitrag / Monat 35 Euro 36 Euro 37 Euro 38 Euro
(Angaben ohne Gewähr)
Es wird eine Geschwisterermäßigung gemäß § 8 der Elternbeitrags-Satzung der Stadt Wiehl
gewährt.
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